RECHTSANWALTSKANZLEI   RIEDEL


Beratungs- / Prozesskostenhilfe


Sollten Sie wirtschaftlich nicht in der Lage sein, die Kosten des Rechtsanwaltes zu tragen, besteht die Möglichkeit, Beratungshilfe (bei außergerichtlichen Angelegenheiten) bzw. Prozesskostenhilfe beim zuständigen Amtsgericht zu beantragen. Die Gewährung hängt von Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen ab, die in einer Erklärung hierzu darzulegen sind.


Da die Gewährung derselben zumindest bei der Prozesskostenhilfe die Darstellung des Sachverhalts erfordert, um die vorausgesetzte hinreichende Erfolgsaussicht beurteilen zu können, empfiehlt sich auch hier, vor der Beantragung einen Anwalt zu konsultieren.

Selbstverständlich übernehmen wir die jeweilige in Frage kommende Antragstellung für Sie.
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