RECHTSANWALTSKANZLEI   RIEDEL

Familienrecht
u. a. Scheidungsverfahren, Trennungsunterhalt, Ehegattenunterhalt, Versorgungsausgleich, Sorgerecht

Erbrecht

Testamente und Vorsorgevollmachten, Erbauseinandersetzungen, Prüfung des Pflichtteilanspruchs etc.

Gerade im hochsensiblen Bereich des Familien- und Erbrechts ist es wichtig, einen verlässlichen und persönlichen (Rechts-)begleiter neben sich zu wissen, welcher der Situation angepasst und bei Bedarf einfühlsam versucht, trotz der teils stark emotional aufgeladenen Thematik eine tragfähige Grundlage zu schaffen, die es ermöglicht, vernunftbasierte Vereinbarungen und Lösungen zu finden, die Ihren Interessen gerecht werden.

Dies erstreckt sich im Erbrecht von der Ausarbeitung eines auf Sie zugeschnittenen Testaments und einer Vorsorgevollmacht bis hin zu Erbauseinandersetzungen und der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen.

Im Familienrecht reicht unsere Leistungskompetenz von der Abfassung von Eheverträgen, der zunächst außergerichtlichen effizienten Scheidungsvorbereitung mit Fragen des Trennungsunterhalts, des Sorgerechts und der sonstigen Vermögensauseinandersetzung bis zur sich daran anschließenden erfolgreichen Durchführung des gerichtlichen Scheidungsverfahrens.

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